Liebe Aussteller unserer Sommernacht am 24.07.2021, die Gesundheit Aller ist uns wichtig, deshalb bitten wir um dringende Beachtung nachfolgender
Hinweise, damit unsere Sommernacht auch unter „Corona“ Bedingungen ein Erfolg wird.
Die Meldezahl wird auf 70 Doggen begrenzt.
Aussteller und Begleitpersonen werden mit Name, Anschrift und Telefonnummer ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen erfasst. Die Daten werden für die Dauer eines Monats ab Beginn des Besuchs geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorgehalten und auf Anforderung an diese übermittelt, sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform gelöscht oder vernichtet.
Für die Sommernacht Schau hat die aktuelle Corona Schutzverordnung des Landes Hessen Gültigkeit. Mit der Meldung Ihrer Dogge erkennen Sie das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept zu dieser Veranstaltung an und werden die Regeln einhalten.
1. Teilnehmern mit Erkältungssymptomen wird der Zutritt zum Ausstellungsgelände verweigert.
2. Auf dem Ausstellungsgelände ist unter Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern jederzeit einzuhalten. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird auch im Außenbereich empfohlen.
3. In geschlossenen Räumen (Toiletten) muss jederzeit ein Mund-Nase-Schutz getragen werden; der Mindestabstand ist zu wahren.
4. Türklinken, Lichtschalter, Wasch- und Toilettenarmaturen werden vom
Veranstalter in kurzen Intervallen desinfiziert.
5. Es wird eine Desinfektionsstation am Eingangsbereich und den Toiletten bereitgestellt.
6. Auf dem Ausstellungsgelände dürfen Zelte und Pavillons und in diesen eigene Sitzgelegenheiten aufgestellt werden. Beim Aufbau ist auch hier auf einen Mindestabstand zu achten.
7. Vorstellung des Hundes im Ring zur Bewertung. Auch hier gilt die Regelung mindestens 1,5 m Abstand zu halten. Richter und Aussteller müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen, wenn der Abstand von 1,5 m Abstand unterschritten wird. (z.B. bei der Zahnkontrolle)
8. Eine Verkaufstheke für Getränke und Grillwürstchen wird errichtet. Bei Abholung muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Der Bereich ist nur mit einem vorgeschriebenen Mund-/Nasenschutz zu betreten. Der Verzehr der Speisen und Getränke ist nur in den eigenen Pavillons gestattet.
9. Den Anweisungen der Ordnungskräfte auf dem Ausstellungsgelände ist grundsätzlich zu folgen.
Bei Zuwiderhandlungen oder Nichtbefolgung der Anweisungen unseres Ordnungspersonals übt der DDC (OG Gießen) unmittelbar sein Hausrecht aus und schließt die entsprechende Person vom weiteren Veranstaltungsverlauf aus. Eine Rückerstattung von Meldegeldern oder Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn der Zutritt zum Veranstaltungsgelände wegen offensichtlicher Symptomatik verwehrt wird.
Wir behalten uns vor, die Regeln dem aktuellen Stand der Corona Schutzverordnung des Landes Hessen anzupassen.
29.06.2021